Nach dem jüngsten Stallbrand in Niederhelfenschwil SG: Schweizer Tierschutz STS lanciert Petition für besseren Brandschutz in Tierställen
Schon wieder: In der Nacht auf heute sterben in Niederhelfenschwil SG bei einem Stallbrand 300 Hühner. Der Schweizer Tierschutz STS hat heute eine Online-Petition an den Bundesrat gestartet, um dringend notwendige Verbesserungen beim Brandschutz in Tierställen zu fordern. Die Petition folgt auf mehrere tragische Stallbrände, bei denen hunderte Tiere qualvoll ums Leben kamen.
Jedes Jahr sterben in der Schweiz mehrere hundert bis tausend Tiere bei Stallbränden einen qualvollen Tod, so auch heute Nacht in Niederhelfenschwil SG, wo 300 Hühner verendeten. Aus Sicht des Schweizer Tierschutz STS bestehen seit Jahren erhebliche Gesetzeslücken bei den baulichen und technischen Anforderungen an den Stallbau und den Stallbetrieb. Der STS sieht dringenden Handlungsbedarf, um solche Tragödien künftig zu verhindern.
Forderungen des STS
Die Petition verlangt vom Bundesrat:
- Eine Erweiterung der Tierschutzverordnung um spezifische Brandschutzmassnahmen.
- Konkrete Brandschutzmassnahmen bei der Planung von landwirtschaftlichen Betrieben, der Ausstattung, behördlichen Kontrollen und dem Einsatz von Warngeräten wie Rauchmeldern.
«Es ist unhaltbar, dass der Schutz von Tieren im Brandfall bisher vernachlässigt wurde. Wir fordern den Bund auf, seiner Verantwortung nachzukommen und zeitnah entsprechende Regelungen einzuführen», sagt Peter V. Kunz, STS-Präsident und Rechtsprofessor an der Universität Bern.
Kompetenzstreit zwischen Bund und Kantonen
Bislang scheiterten Verbesserungen an unklaren Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen. Der Schweizer Tierschutz STS ist überzeugt, dass die Kompetenz zur Regelung des Brandschutzes in Tierställen beim Bund liegt und fordert diesen zum Handeln auf.
Grundsätzlich sei der Bund gemäss Verfassung für den Tierschutz zuständig, insbesondere auch die Tierhaltung (inklusive Stallhaltung), sagt der letzten Samstag neu gewählte STS-Präsident Peter V. Kunz. Dies sei hauptsächlich im Tierschutzgesetz und der Tierschutzverordnung des Bundesrates geregelt. «Auch die Ställe von Nutztieren fallen mit dem Landwirtschaftsrecht in die Kompetenz des Bundes», sagt Kunz. In Bezug auf die Ställe mache der Bundesrat zahlreiche Vorgaben, etwa in Bezug auf Grösse, Beleuchtung und Belüftung: «Der Bundesrat macht aber keine ausdrücklichen Vorschriften, was den Brandschutz betrifft. Das finde ich falsch.»

Unterstützung der Petition
Die Online-Petition kann ab sofort auf der Website des STS unterzeichnet werden. Der STS ruft alle Tierfreunde und besorgten Bürger dazu auf, die Petition zu unterstützen und so ein starkes Zeichen für mehr Tierschutz zu setzen.

Simon Hubacher
Leiter Medienstelle
Kontaktperson für Medienschaffende